Jeder Teilnehmer der Veranstaltung erhält für jede Schicht ein Leihshirt. Als Geschenk wird 1 Jahresshirt pro Teilnehmer ausgegeben.

Die Ausgabe und Rücknahme wird mittels Unterschrift über eine Materialausgabesoftware protokolliert.


§ 1 Gegenstand der Leihgabe

Es handelt sich um Poolwäsche, die den standardisierten Hygienevorschriften unterliegen. Bei Kontamination ist ein 1:1 Austausch gewährleistet.

§ 2 Bestätigung der Leihgabe

Der Entleiher ist verpflichtet, die T-Shirts ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden und nur während der Schicht zu tragen.

§ 3 Rückgabe der Leihgabe

Der Veranstalter verpflichtet sich, in einen angemessenen Rahmen eine gesicherte Rückgabemodalität zu gewährleisten. Hierfür werden feste Rückgabestationen mit gesicherten Öffnungszeiten sichergestellt. Der Entleiher verpflichtet sich, die Rückgabe des Leihgutes zeitlich an die Öffnungszeiten des Office, bzw. der Shirt Rücknahmestation anzupassen und die Rückgabe NUR gegen digitale Unterschrift an das entsprechende Personal zu übergeben.

Der Entleiher ist verpflichtet, die T-Shirts spätestens nach Beendigung der letzten zugeteilten Schicht an den Verleiher zurückzugeben.

Es wird empfohlen das Jahresshirt, das als Geschenk an jeden Teilnehmer ausgegeben wird, an der letzten Schicht zu tragen.

Sollte es aus unvorhersehbaren Gründen dazu kommen, dass die T-Shirts nicht nach Dienstende zurückgegeben werden können, wird nach Veranstaltungsende eine Frist von 4 Wochen eingeräumt, innerhalb derer die T-Shirts per Post an die folgende Adresse zurückgesendet werden können:

Fireprotect

Inh. Daniel Morgenstern

Kopenhagenweg 46

25479 Ellerau

Die zurückgegebene Leihgabe muss auf Kosten des Entleihers Versand werden.

§ 4 Folgen einer verspäteten Rückgabe

Für jedes T-Shirt, das nach Ablauf der genannten Frist von 4 Wochen nicht zurückgegeben oder nicht postalisch an den Verleiher gesendet wurde, wird eine Rechnung über 50 € pro nicht zurückgegebenes T-Shirt ausgestellt. Der Entleiher verpflichtet sich, diese Rechnung zu begleichen.

§ 5 Haftung

Der Entleiher verpflichtet sich, den Verleiher unverzüglich über etwaige Schäden oder den Verlust der Leihgabe zu informieren.

§ 6 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag tritt mit der Unterschrift in Kraft und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe per Unterschrift und Aushändigung der Quittung.